Vogelfallen

Vogelfalle Modell 7020

Die Falle ist zum Fangen kleinerer Vögel gedacht, z.B. Spatz, Meise, …

Der Vogel blieb beim Einfangen unverletzt. Da alle Vögel in der EU unter Naturschutz stehen, stellen wir Ihnen ein Produkt vor, das das Vogelproblem löst und die Vögel dabei unversehrt lässt.

PREIS: 45,00 €

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ÜBER DAS PRODUKT

Die Falle besteht aus einem kunststoffummantelten Stab und einem Vogelnetz. Der Falle liegt außerdem eine Halterung zur einfacheren Montage mit zwei Schrauben bei. Die Falle eignet sich für geschlossene Räume, in denen ein Vogelproblem besteht, wie etwa Geschäfte, Lagerhallen, Fabriken, Gewächshäuser usw.

Beim Aufstellen der Falle wird Futter auf das Netz gelegt, um Vögel anzulocken. Wenn der Vogel auf dem Holzstab landet, schließt sich die Falle.

Technische Daten

Fallendurchmesser 35 cm.
Stahlstangen fi 5 und 4 mm.
Endbearbeitung: Schweißen, Schleifen, Plastifizieren.

Kontakt

Für die Bestellung benötigen wir Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer (für die Lieferung).
Für die Ausstellung einer R1-Rechnung geben Sie bitte folgende Angaben an.
Senden Sie uns Ihre Informationen.
E-Mail – info@tomaja.hr (0-24h)
oder telefonisch unter 098/72 66 16 von 8 bis 16 Uhr an Werktagen von Montag bis Freitag.

Genehmigung des Ministeriums

Kunst. 153. Das Naturschutzgesetz (Amtsblatt 80/2013, 15/2018 und 14/2019) legt fest, dass das absichtliche Fangen, Stören oder Töten streng geschützter Arten und aller Vögel aus der Natur, die auf dem Gebiet der Republik Kroatien natürlich vorkommen, , sowie deren Besitz, Transport, Verkauf oder Tausch.
Kunst. 155. Das Naturschutzgesetz (OG 80/2013, 15/2018 und 14/2019) legt fest, dass das Ministerium für Umweltschutz und Energie eine Abweichung von den Bestimmungen des Art. gestatten kann. 153. um schwere Schäden an Ernten, Viehbeständen, Wäldern, Fischteichen und Gewässern und anderen Gütern zu verhindern; für wildlebende Vogelarten kann diese Ausnahme jedoch nicht gewährt werden, außer im Falle der Sicherheit des Flugverkehrs.
Die Geldstrafe für den Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen beträgt 25.000 – 200.000 Kuna für eine juristische Person und 7.000 – 30.000 Kuna für eine natürliche Person und eine verantwortliche Person einer juristischen Person.

Der Antrag ist zu richten an:
Ministerium für Umweltschutz und Energie
Direktion Naturschutz
Radnička cesta 80/III
10000 Zagreb